17 Akteure gründen Gemeindepsychiatrischen Verbund im Landkreis Stendal

Landrat würdigt Verdienste aller Beteiligten im festlichen Rahmen.

In einem festlichen Rahmen ist am Mittwochnachmittag im Stendaler Landratsamt der Gemeindepsychiatrische Verbund Landkreis Stendal (GPV-SDL) gegründet worden. Etwa 70 Gästen folgten der Einladung von Landrat Patrick Puhlmann, um zum einen geltendes Recht in Sachsen-Anhalt umzusetzen, zum anderen aber auch ihre Unterstützung zu signalisieren. Begleitet wurde die Feierstunde musikalisch durch Mirjam Netal und Charlotte Westphal.

„Es ist noch keine zwölf Monate her, da sprach ich von unserer gemeinsamen Verantwortung für die bedarfsgerechte Versorgung aller Hilfesuchenden unserer Region und warb um Ihre Unterstützung“, sagte der Stendaler Landrat zur Begrüßung. „Heute ist es soweit: wir wollen den Gemeindepsychiatrischen Verbund im Landkreis Stendal gründen. Dass wir heute an dieser Stelle stehen, ist vor allem Ihr Verdienst. Sehr konstruktiv und ohne Nebengeräusche verliefen die Vorbereitungen. Dafür möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen. Natürlich sind wir mit der Gründung aber nicht am Ende eines Prozesses, sondern am Anfang“, so Puhlmann weiter.

Einen Dank richtete auch Dr. Iris Schubert aus. Die Amtsärztin des Landkreises Stendal, die aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort sein konnte, ließ durch Sebastian Stoll ein Grußwort verlesen und wandte sich dabei an die Landesregierung: „Sie haben mit Ihrer Entscheidung für den Psychiatriekoordinator die Weichen für den GPV stellt“, so der 2. Beigeordnete des Landkreises Stendal. Die Position des Psychiatriekoordinators bekleidet im Kreis Stendal Stefan Jambor, dessen Arbeit Stoll im Namen Schuberts hervorhob. „Er hat erreicht, dass Sie heute erschienen sind, um mit uns den nächsten Schritt zu gehen.“

Zu den Gästen zählte auch Wolfgang Beck. Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nahm dabei nicht nur die lobenden Worte auf, sondern gab diese im Namen der Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne auch zurück. Dabei erwähnte er, dass der Landkreis Stendal im Vergleich zwar nicht der erste Kreis im Land sei, der einen GPV gegründet hat, aber auch noch lange nicht der Letzte ist.

Einen besonderen Stellenwert hatte das Grußwort von Dr. Jewgenij Wolfowski. Ging es in der vierten Jahreskonferenz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG), deren Vorstandsvorsitzender Wolfowski ist, eine Woche zuvor erst um Zusammenspiel zwischen PSAG und GPV, lobte er die Neugründung nun als wichtige Ergänzung im Landkreis Stendal.

In der Folge erläuterte Jambor die bisherigen Schritte und jene, welche in Zukunft noch anstehen. Dabei schloss er mit einem Bild ab: „In einem Freizeitpark gibt es Stoffe, um Plüschtiere zu nähen, welche man im Anschluss füllen und mit einem Herz ausstatten kann. Mit der Gründung des GPV haben wir jetzt eine „Hülle“, jetzt müssen wir die Hülle füllen.“ Dazu ergänzte Patrick Puhlmann: „Wir benötigen nun Freiwillige, die dem Verbund vorstehen.“ Dazu hätten sich laut Landrat bereits Interessierte gemeldet. „Das finde ich für diesen Zeitpunkt bemerkenswert und möchte Sie in Ihren Bestrebungen motivieren: Lassen Sie sich wählen, übernehmen Sie Verantwortung“, so der Landrat weiter. Die konstituierende Sitzung des GPV findet am 15. Mai statt.

Zunächst aber haben alle 17 Akteure die Kooperationsvereinbarung unterschrieben und aus den Händen von Puhlmann und Stoll eine Urkunde sowie einen Blumenstrauß erhalten.

Hintergrund
Ein Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein verbindlicher Zusammenschluss der wesentlichen Leistungserbringer einer definierten Versorgungsregion, also vor allem der Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe. Die Mitglieder verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen, vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf. Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) vom 14. Oktober 2020 ist im §7 die Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden vorgeschrieben.