Einschränkungen im Jugendamt

Beurkundungen sind während der Osterferien nicht möglich.

Im Jugendamt des Landkreises Stendal kommt es während der Osterferien vom 25. bis 28. März zu Einschränkungen. So können in diesem Zeitraum keine Beurkundungen erfolgen und keine Negativbescheinigungen ausgestellt werden. Anfragen sind in dieser Zeit per E-Mail möglich, werden aber erst ab 2. April bearbeitet. Dann ist auch die Erreichbarkeit telefonisch unter 03931 607143 oder 607193 wieder gegeben.